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🔐 Sicherheit
Mit unserem Valet-Service am Flughafen Frankfurt und der direkten Abholung und Rückgabe Ihres Fahrzeugs am Terminal bieten wir Ihnen zum einen die bequemste Art zu reisen und zum anderen den besten Schutz für Ihr Fahrzeug. Dafür sorgen unsere erfahrenen Mitarbeiter, der überwachte Parkplatz und die überdachte Fläche. Darüber hinaus steht Ihnen der Parkwächter rund um die Uhr zur Verfügung!
🚐 Transfer
Wenn Sie den Parkservice nutzen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst parken. Sie kommen am Abflugterminal an und übergeben Ihr Fahrzeug einem Fahrer, der es für Sie einparkt. Ein Transferservice zum Flughafen ist in diesem Fall nicht nötig, denn beim Valet Parking fahren Sie direkt zum Abflugterminal. Sobald Sie Ihr Auto an den Parkwächter übergeben haben, können Sie direkt zu Ihrem Flug gehen, ohne dass Sie einen zusätzlichen Transport vom Parkplatz zum Flughafen benötigen. Das ist bequem und spart Ihnen Zeit.
Der Kunde beginnt seine Reise am Frankfurter Flughafen in aller Ruhe. 30 Minuten vor der Ankunft am Flughafen ist es notwendig, das Parkhauspersonal unter +4906107-9450056 anzurufen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bei der Ankunft im Terminal warten die Mitarbeiter des Parkhauses bereits auf Sie. Mein Valet-Mitarbeiter sind an ihrer gut sichtbaren roten Kleidung mit dem MEIN VALET-Parkhaus-Logo zu erkennen! Der Parkhausmitarbeiter nimmt eventuelle Schäden am Fahrzeug auf und erläutert den weiteren Ablauf des Service. Abschließend erhalten die Kunden eine Kopie des elektronisch erstellten Berichts. Danach können Sie beruhigt reisen!
Die Rückgabe des Fahrzeugs findet direkt am Terminal statt - so bequem wie möglich! Unmittelbar nach der Landung genügt ein Anruf unter +49 06107-9450056, und ein Parkhausmitarbeiter bringt das Fahrzeug zurück zum Terminal Ihrer Wahl und übergibt es nach Kontrolle des VALET Kundenausweises.
Die Buchung des Parkhauses Mein Valet Frankfurt über Parklot spart Ihnen Zeit und garantiert Ihnen einen Platz.
Im Rahmen der Verpflichtung gemäß Art. 12a Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) informiert der Dienstleister hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienstvertrag für Parkdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und den Eigentümern der Parkplätze, die ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.
Die Aufgabe des Dienstleisters ist:
Das Platzieren von Angeboten für Parkdienstleistungen auf der Website in der vom Parkplatzbesitzer oder den für die Zusammenarbeit Verantwortlichen übermittelten Formulierung, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Höhe der genannten Preise, ändert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.
Bereitstellung von Informationen per E-Mail an Reisende über die Hauptmerkmale des Dienstes:
Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten für die Parkplatzverwaltung;
Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere die Dauer;
alle Annehmlichkeiten, die vom Parkplatz angeboten werden;
Informationen zu Sprachvoraussetzungen, falls die Nutzung bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von erfolgreicher mündlicher Kommunikation abhängt;
Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Wunsch des Reisenden, genaue Angaben zur Anpassung an seine Bedürfnisse.
Veröffentlichung von Informationen auf der Website über:
den Preis der Parkdienstleistung und die Zahlungsmethode;
die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer entstehen können;
das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb des vom Website-Regelwerk vorgesehenen Zeitraums vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen;
Handelsname, Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des Parkplatzes.
Reservierung und Kauf der Parkdienstleistung sowie zusätzlicher vom Parkplatz angebotener Dienste ermöglichen.
Kauf einer vom externen Partner, der keinen Vertrag mit dem Parkplatz hat – Inter Partner Assistance S.A., angebotenen Versicherung für die Parkdienstleistung.
Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die über E-Mail Kontakt mit der Website aufgenommen haben.
Abwicklung der durch den Nutzer abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Übermittlung von Informationen über Reservierungen vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft, falls der Nutzer eine solche Versicherung erworben hat.
Ermöglichung des Nutzers, Änderungen an der Reservierung innerhalb der vom Reglement vorgesehenen Zeit vorzunehmen, sowie die Weitergabe aller sonstigen Informationen, die die Durchführung des Parkdienstes beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Parkdienstleistung.
Bearbeitung von Reklamationen im Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere im Verkaufsprozess – Korrektheit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Serviceangebot verfügbaren Dienstleistungen sowie der After-Sales-Betreuung.
Die Aufgabe des Parkplatzes ist:
die Übermittlung von Parkplatzangeboten an den Dienstleister, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, insbesondere Parken auf dem Parkplatz sowie die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Nutzer in Anspruch nimmt;
die Bereitstellung von Daten und Informationen an den Dienstleister, die für die Erbringung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;
die Bereitstellung von Präsentationen mit Fotos des Parkplatzes und Transferfahrzeugen in den Angeboten, die an den Dienstleister geliefert werden;
ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;
Bearbeitung von Reklamationen, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.