Der offizielle Parkplatz des Flughafens in Frankfurt mit Stellplätzen, die mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sind, befindet sich bei Terminal 3.
🚶 Fußweg zum Terminal
Das eParking Terminal befindet sich auf einem mehrgeschossigen Parkplatz von Terminal 3. Vom Parkplatz aus ist es bequem zu Fuß bis zum Terminal. Reisende, die Terminal 1 nutzen, können die Sky Line kostenlos nutzen, die täglich von 4:00–23:00 Uhr verkehrt. In den Nachtstunden verkehren zwischen den Terminals Shuttlebusse des Flughafens.
🍵 Zusätzlich
• mehrgeschossiger Parkplatz
• Stellplätze mit AC-Ladestationen mit 11 kW
• 44 Stellplätze für das Laden von Elektrofahrzeugen
• Online-Reservierung möglich von 9 Monaten bis 24 Stunden vor Abflug
• Standzeit von 1 bis 44 Tagen
• Laden per RFID-Karte, QR-Code oder SMS freischalten
• die Kosten für elektrischen Strom werden vom Betreiber der Ladeeinrichtung separat abgerechnet
• eigener Kabelsatz mit Type-2-Stecker erforderlich
• Aufzüge zum Terminal
• Gepäckwagen auf Ebene 3 beim Zugang zum Terminal verfügbar
• maximale Fahrzeughöhe: 2,10 m
📍 Anfahrtsdetails
Wenn Sie der Autobahn A5 folgen, biegen Sie an der Ausfahrt CargoCity Süd / Terminal 3 ab und folgen Sie anschließend den Beschilderungen Terminal 3 / Parking Garage T3. Die Einfahrt erfolgt über P10 mit dem QR-Code, den Sie nach der Reservierung erhalten. Die Stellplätze eParking Terminal befinden sich auf Ebene 8 (Zone A) und sind nach dem Passieren der Haupteinfahrt entsprechend gekennzeichnet.
Wenn Sie eParking Terminal T3 – P10 – Offizieller Parkplatz des Flughafens über Parklot reservieren, erhalten Sie die Garantie für einen Stellplatz sowie einen attraktiven Preis auf dem offiziellen Flughafenparkplatz in Frankfurt.
Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.
Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:
Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.
Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:
Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;
Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;
alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;
Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;
Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.
Bereitstellung von Informationen auf der Website über:
den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;
die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;
das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;
den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.
Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.
Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.
Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.
Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.
Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.
Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.
Die Rolle des Parkplatzes ist:
dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;
dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;
dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;
ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;
Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.