Car Park P8 - Offizieller Parkplatz des Flughafens Flughafen Frankfurt am Main

Flughafen FFM 149, 60549, Frankfurt am Main, Niemcy

Informationen über Parkplatz Car Park P8 - Offizieller Parkplatz des Flughafens am Flughafen Frankfurt

Parken P8 – Offizieller Parkplatz des Flughafens

Der offizielle Parkplatz am Flughafen Frankfurt bietet bequemes Parken direkt am Terminal 2.

🚶 Fußweg zum Terminal

Der Parkplatz P8 befindet sich direkt am Terminal 2, wodurch ein bequemes Zu-Fuß-Gehen zur Abflug- und Ankunftshalle ermöglicht wird. Reisende, die das Terminal 1 nutzen, können den kostenlosen Sky Line-Zug in Anspruch nehmen, der zwischen den Terminals verkehrt. In den Nachtstunden stehen außerdem Flughafen-Shuttles zur Verfügung.

🍵 Zusätzlich

• mehrstöckiger Parkplatz
• Möglichkeit zur frühzeitigen Online-Reservierung
• maximale Fahrzeughöhe: 2,10 m
• direkter Fußweg zum Terminal 2
• bei Elektrofahrzeugen sind Ladeplätze ausschließlich im dedizierten eParking-Service verfügbar und nicht Bestandteil der Reservierung „Terminal Parking“

📍 Anfahrtsdetails

Wenn Sie auf der Autobahn A3, A5 oder über die B43 fahren, folgen Sie den Hinweisen Terminal 2 und fahren Sie anschließend über P8 in den Parkplatz ein. Bei einer vorherigen Reservierung erfolgt die Ein- und Ausfahrt mit dem QR-Code, der nach Abschluss der Reservierung bereitgestellt wird.

Wenn Sie Parken P8 – Offizieller Parkplatz des Flughafens über Parklot buchen, erhalten Sie die Garantie für einen Stellplatz sowie einen attraktiven Preis für den offiziellen Parkplatz am Flughafen Frankfurt.

Bewertungen über Parkplatz Car Park P8 - Offizieller Parkplatz des Flughafens

5.0/5
Bewertungen: 1
Blockierte Bewertungen: 0
Einfache Anfahrt
5.0 / 5
Standard des Parkplatzes
5.0 / 5
Parkplatzservice
5.0 / 5

Thomas S.

5.00/5

20.08.2026 12:02
Einfache Anfahrt
5/5
Standard des Parkplatzes
5/5
Parkplatzservice
5/5


Weiterlesen: Bewertungen zum Parkplatz Car Park P8 - Offizieller Parkplatz des Flughafens (1)

Karte

Rechtliche Informationen

Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:

  1. Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;

  • alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;

  • Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.

  1. Bereitstellung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;

  • den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.

  1. Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.

  1. Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.

  1. Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.

Die Rolle des Parkplatzes ist:

  • dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;

  • dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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