Der offizielle Flughafenparkplatz Frankfurt liegt im Stadtteil Gateway Gardens und bietet eine bequeme Anreise zu den Terminals mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
🚶 Fußweg zum Terminal
Der Parkplatz Gateway Gardens befindet sich nicht direkt an den Terminals. Die Anfahrt zum Terminal 1 und zum Terminal 2 erfolgt mit der Stadtbahn S-Bahn ab der Haltestelle Frankfurt Gateway Gardens, die sich in der Nähe des Parkplatzes befindet. Die Verbindungen werden mit den Linien S8 und S9 durchgeführt, die in Richtung Flughafen Frankfurt verkehren.
🍵 Zusätzlich
• mehrstöckiger Parkplatz
• Möglichkeit zur frühzeitigen Online-Reservierung
• günstige Lage an der Station Frankfurt Gateway Gardens
• Verbindung zum Flughafen mit den S-Bahn-Linien S8 und S9
• maximale Fahrzeughöhe: 2,10 m
• Möglichkeit, Fahrzeuge zu parken, die mit CNG und LPG betrieben werden
📍 Details zur Anfahrt
Wenn Sie über die Autobahnen A3 oder A5 fahren, folgen Sie bitte Gateway Gardens und den Beschilderungen, die zum Parkplatz führen. Nach dem Parken gehen Sie zur nahegelegenen Station Frankfurt Gateway Gardens, von wo aus Sie mit den Linien S8 oder S9 zu den Terminals des Flughafens gelangen.
Wenn Sie Car Park Gateway Gardens – Offizieller Parkplatz des Flughafens über Parklot reservieren, erhalten Sie eine Stellplatzgarantie sowie einen attraktiven Preis für den offiziellen Flughafenparkplatz Frankfurt.
Zur Erfüllung der in Art. 12a Nr. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (GBl. von 2020, Pos. 287) vorgesehenen Verpflichtung informiert der Dienstleister Sie hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienst abgeschlossenen Vertrag über die Parkdienstleistung zwischen dem Dienstleister und den Unternehmen, die Eigentümer der Parkplätze sind und ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sämtliche auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.
Die Rolle des Dienstleisters besteht darin:
Angebote für Parkdienstleistungen auf der Website in der von den Parkplatzinhabern oder den für die Zusammenarbeit verantwortlichen Personen übermittelten Fassung zu veröffentlichen, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe der oben genannten Preise, modifiziert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von den Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.
Reisenden per E-Mail die folgenden Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung zu geben:
Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten zum Parkplatzservice;
Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere über deren Dauer;
alle vom Parkplatz angebotenen Annehmlichkeiten;
Informationen zu sprachlichen Anforderungen, falls die Inanspruchnahme bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von einer erfolgreichen mündlichen Kommunikation abhängt;
Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen darüber, wie diese an seine Bedürfnisse angepasst werden können.
Bereitstellung von Informationen auf der Website über:
den Preis der Parkdienstleistung und die Art der Zahlung;
die Art der zusätzlichen Kosten, mit denen der Nutzer belastet werden kann;
das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb der in den AGB des Dienstes vorgesehenen Frist vor Beginn der Parkdienstleistung zu kündigen;
den Handelsnamen, die Adresse, die Anfahrtsbeschreibung und die Öffnungszeiten des Parkplatzes.
Ermöglichung der Reservierung und des Kaufs der Parkdienstleistung sowie der vom Parkplatz angebotenen Zusatzleistungen.
Ermöglichung des Abschlusses einer Versicherung zur Parkdienstleistung, die von einem externen, nicht vertraglich mit dem Parkplatz verbundenen Partner – Inter Partner Assistance S.A. – angeboten wird.
Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die den Dienst per E-Mail kontaktiert haben.
Durchführung der aus den vom Nutzer geschlossenen Verträgen resultierenden Betreuung, worunter insbesondere die Übermittlung von Informationen zur Reservierung vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines solchen Kaufs durch den Nutzer zu verstehen ist.
Ermöglichung von Änderungen an der Reservierung durch den Nutzer innerhalb der in den AGB vorgesehenen Frist, Übermittlung aller sonstigen Informationen, die die Durchführung der Parkdienstleistung beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Dauer der Parkdienstleistung.
Bearbeitung von Beschwerden aus dem Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere des Verkaufsprozesses – der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Angebot des Dienstes verfügbaren Dienstleistungen sowie der Nachbetreuung.
Die Rolle des Parkplatzes ist:
dem Dienstleister Angebote des Parkplatzes zu übermitteln, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, die insbesondere das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände sowie die Preise zusätzlicher vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen umfasst;
dem Dienstleister Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;
dem Dienstleister die Präsentation von Fotos des Parkplatzes und der Transferfahrzeuge in den an den Dienstleister übermittelten Angeboten bereitzustellen;
ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;
Bearbeitung von Beschwerden, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.